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   SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07   

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SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07 (https://dejure.org/2010,14690)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.07.2010 - S 25 AS 84/07 (https://dejure.org/2010,14690)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - S 25 AS 84/07 (https://dejure.org/2010,14690)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07
    Maßgebliche Kriterien für die Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft sind die Wohnraumgröße, der Wohnort und der Wohnungsstandard (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; LSG NRW, Beschluss vom 17.04.2009, L 19 B 75/09 AS ER).

    Im Hinblick auf das soziale Umfeld kann unter Umständen der zumutbare Wohnbereich enger zu begrenzen sein als das Gebiet, das im Hinblick auf die Mietpreishöhe als Vergleichsmaßstab herangezogen wird (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R; LSG NRW a.a.O.).

    Die Wohnung muss daher hinsichtlich der aufgeführten Kriterien, die als Mietpreis bildende Faktoren regelmäßig im Quadratmeterpreis ihren Niederschlag finden, im unteren Segment der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen in dem räumlichen Bezirk liegen, der den Vergleichsmaßstab bildet (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; BSG, Urteile vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R).

    Führen diese Angaben dazu, dass der Hilfeempfänger mit den "falschen" Parametern oder auf dem "falschen" Wohnungsmarkt sucht und er auf Grund dessen keine Wohnung zur angegebenen Referenzmiete (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) finden kann, bleibt der Grundsicherungsträger auf Grund des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II zur Übernahme auch zu hoher Kosten der Unterkunft verpflichtet, bis der Irrtum des Hilfeempfängers oder die Unmöglichkeit von Kostensenkungsmaßnahmen auf sonstige Weise beseitigt ist (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R).

    Die Erstattung nicht angemessener Unterkunftskosten bleibt der durch sachliche Gründe begründungspflichtige Ausnahmefall, und die Obliegenheit zur Kostensenkung bleibt auch bei Unmöglichkeit oder subjektiver Unzumutbarkeit bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07
    Für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist auf die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Wohnungsberechtigungsscheinen zur Belegung von nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung vom 13.09.2001 (WoFG) belegungsgebundenen Wohnungen abzustellen (LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 m.w.N.).

    Eine solche Homogenität ist bei einer kreisfreien Stadt wie M insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs, der auf die Erreichbarkeit des Stadtkerns von allen Stadtteilen, auch solcher, die am Stadtrand gelegen sind, ausgerichtet ist, im gesamten Stadtgebiet anzunehmen (vgl. zum Stadtgebiet Essen: LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 m.w.N.).

    Bei der Ermittlung des angemessenen abstrakten Quadratmeterpreises ist nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren (nicht im untersten) Bereich für alle vergleichbaren Wohnungen am Wohnort des Hilfesuchenden marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08).

    In einem solchen Fall führt ein Wohnungswechsel im Hinblick auf den Differenzbetrag zwischen tatsächlicher Grundmiete und Referenzmiete auch bei Berücksichtigung der Kosten, die gegebenenfalls durch die Einschaltung eines Umzugsunternehmens entstehen, auf längere Sicht zu einer deutlichen Entlastung der Beklagten (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung: LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07
    2) Räumlicher Vergleichsmaßstab zur Ermittlung der angemessenen Aufwendungen für eine Unterkunft ist hier das Stadtgebiet M. Der räumliche Vergleichsmaßstab wird in erster Linie durch den Wohnort des Hilfebedürftigen bestimmt, der im Hinblick auf dessen Größe durchaus unterschiedlich sein kann (BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R).

    Im Hinblick auf das soziale Umfeld kann unter Umständen der zumutbare Wohnbereich enger zu begrenzen sein als das Gebiet, das im Hinblick auf die Mietpreishöhe als Vergleichsmaßstab herangezogen wird (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R; LSG NRW a.a.O.).

    Die vom Grundsicherungsträger gewählte Datengrundlage muss lediglich auf einem schlüssigen Konzept beruhen, das eine hinreichende Gewähr dafür bietet, die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiederzugeben (BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R; Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07
    Die Wohnung muss daher hinsichtlich der aufgeführten Kriterien, die als Mietpreis bildende Faktoren regelmäßig im Quadratmeterpreis ihren Niederschlag finden, im unteren Segment der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen in dem räumlichen Bezirk liegen, der den Vergleichsmaßstab bildet (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; BSG, Urteile vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R).

    Bei dem Schreiben des Grundsicherungsträgers über die Unangemessenheit der Unterkunftskosten und die Aufforderung zur Kostensenkung handelt es sich um ein Informationsschreiben mit Aufklärungs- und Warnfunktion und nicht um einen Verwaltungsakt (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07
    Nur unter den Voraussetzungen, dass der Grundsicherungsträger ohne schlüssiges Konzept entschieden hat, alle Erkenntnismöglichkeiten erschöpft sind und weitere lokale Erkenntnismöglichkeiten zur Ermittlung der angemessenen Aufwendungen fehlen, kann auf die Tabellenwerte des § 8 WoGG - rechte Spalte plus Zuschlag - zurückgegriffen werden (BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R).

    Es handelt sich hierbei um einen Mietspiegel nach § 558c BGB und damit um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in der Gemeinde, die einer Erhebung und statistisch aufgearbeiteten Zusammenstellung der vorkommenden Mieten bedarf (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an den

    Auszug aus SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07
    Erhöhte inhaltliche oder formelle Anforderung an die Erklärung über die Mietobergrenze und die Aufforderung zur Kostensenkung sind nicht zu stellen (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2008, B 14/7b AS 70/06 R).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07
    Die Wohnung muss daher hinsichtlich der aufgeführten Kriterien, die als Mietpreis bildende Faktoren regelmäßig im Quadratmeterpreis ihren Niederschlag finden, im unteren Segment der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen in dem räumlichen Bezirk liegen, der den Vergleichsmaßstab bildet (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; BSG, Urteile vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07
    Diese Beschränkung ist zulässig, da die Kosten der Unterkunft einen abtrennbaren Streitgegenstand darstellen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7 b AS 8/06 R).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07
    Die vom Grundsicherungsträger gewählte Datengrundlage muss lediglich auf einem schlüssigen Konzept beruhen, das eine hinreichende Gewähr dafür bietet, die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiederzugeben (BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R; Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - L 19 B 75/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07
    Maßgebliche Kriterien für die Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft sind die Wohnraumgröße, der Wohnort und der Wohnungsstandard (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; LSG NRW, Beschluss vom 17.04.2009, L 19 B 75/09 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 209/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Mit Bescheid vom 04.04.2007 bewilligte die Beklagte dem Kläger Leistungen für den Zeitraum 01.04.2007 bis 30.09.2007, wobei sie - wie bereits in dem Bescheid vom 21.09.2006 für die Zeit ab 01.11.2006 (s. hierzu S 25 AS 84/07) - für die Kaltmiete einen Betrag in Höhe von 255, 00 EUR pro Monat berücksichtigte.
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